DSGVO-konformes Matching

DSGVO-konformes Kandidaten-Matching

Matching mit KI ist erlaubt – vollautomatische Entscheidungen über Menschen sind es nicht. Pathlane setzt diese Grenze technisch: Vorschläge kommen aus dem Modell, die Freigabe kommt von einer verantwortlichen Person.

DSGVO-konformes Kandidaten-Matching bedeutet: Rechtsgrundlage und Zweck sind dokumentiert, Profile sind ohne Freigabe unsichtbar, das Modell erhält nur pseudonymisierte Daten und jede Empfehlung wird von einem Menschen freigegeben (Art. 22 DSGVO).

Art. 22 DSGVO
Keine Vollautomatik – Freigabe erfordert immer einen Menschen
Sichtbarkeit
Profile per Datenbankregel (RLS) verborgen, bis Freigabe vorliegt
KI-Daten
Nur pseudonymisiert, kein Training auf Kundendaten
Nachweise
Zugriffsprotokoll, Aufbewahrungsfristen, Löschprotokoll

Die vier Anforderungen, an denen Matching-Projekte scheitern

Kandidaten-Matching verarbeitet personenbezogene Daten in einem sensiblen Kontext: berufliche Situation, Wechselbereitschaft, Gehaltsvorstellung. Vier Punkte entscheiden darüber, ob eine Lösung prüfungsfest ist.

  • Rechtsgrundlage und Zweck: Wofür genau darf ein Profil verwendet werden?
  • Datenminimierung: Welche Felder braucht das Modell wirklich?
  • Art. 22 DSGVO: Keine automatisierte Entscheidung mit erheblicher Auswirkung ohne menschliches Zutun.
  • Nachweisbarkeit: Wer hat wann welches Profil gesehen, wer hat freigegeben, wann wird gelöscht?

Standardmäßig verborgen – nicht nur ausgeblendet

In Pathlane ist ein Kandidatenprofil ohne gültige Freigabe nicht sichtbar. Das ist keine Einstellung in der Oberfläche, sondern eine Regel in der Datenbank (Row Level Security). Auch eine fehlerhafte Abfrage in der Anwendung kann ein gesperrtes Profil nicht ausliefern.

Freigaben sind zweckgebunden und befristet. Läuft eine Freigabe aus oder wird sie widerrufen, verschwindet das Profil wieder aus Suche, Vorschlägen und Exporten.

Pseudonymisierung vor dem Modellaufruf

Vor jedem KI-Aufruf werden identifizierende Merkmale entfernt: Namen, Kontaktdaten, Arbeitgeber und andere direkte Kennzeichen werden durch Platzhalter ersetzt. Das Modell bewertet Fähigkeiten, Erfahrung und Anforderungen – nicht Personen.

Nach der Antwort werden die Platzhalter lokal wieder aufgelöst. Die Klardaten verlassen deine Datenbank nicht. Auf Kundendaten wird nicht trainiert.

Menschliche Freigabe als Pflichtschritt

Jeder KI-Vorschlag landet in einer Review-Queue mit Score und Begründung. Freigeben, ablehnen oder anpassen – ohne diesen Schritt passiert nichts. Die Freigabe wird mit Person, Zeitpunkt und Grund protokolliert.

Auch Scores, die eine Person betreffen, etwa der Trust Score einer Beziehung, sind regelbasiert und erklärbar statt Modell-Blackbox.

Betroffenenrechte als Werkzeug, nicht als Mailverkehr

Pathlane enthält einen DSGVO-Baukasten für die Rechte aus Art. 15, 17, 20 und 21: Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anfragen werden erfasst, bearbeitet und dokumentiert; Löschungen landen in einem fortschreibbaren Löschprotokoll.

  • Auskunft (Art. 15) als exportierbarer Datensatz
  • Löschung (Art. 17) mit Protokolleintrag statt stillem Verschwinden
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20) in maschinenlesbarem Format
  • Widerspruch (Art. 21) sperrt Profile sofort für Matching
  • Aufbewahrungsfristen pro Datenart konfigurierbar
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ist KI-Matching nach DSGVO überhaupt erlaubt?
Ja, solange es bei Vorschlägen bleibt. Art. 22 DSGVO verbietet ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Auswirkung ohne menschliches Zutun. In Pathlane erzeugt die KI nur Empfehlungen, die Freigabe erfolgt durch eine verantwortliche Person.
Welche Daten erhält das Sprachmodell?
Nur pseudonymisierte Angaben zu Fähigkeiten, Erfahrung und Anforderungen. Namen, Kontaktdaten und Arbeitgeber werden vor dem Aufruf durch Platzhalter ersetzt.
Wie wird verhindert, dass Profile ohne Freigabe sichtbar sind?
Über Row-Level-Security-Regeln in der Datenbank. Ohne gültige, zweckgebundene Freigabe liefert die Datenbank den Datensatz nicht aus – unabhängig davon, was die Anwendung anfragt.
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja, ein AVV nach Art. 28 DSGVO steht bereit; das Hosting erfolgt in der EU.
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