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Compliance 28. Juni 2026 5 Min. Lesezeit

Art. 22 DSGVO: Was „menschliche Freigabe“ wirklich heißt

Ein Häkchen genügt nicht. Wir zeigen, wie eine Review-Queue aussieht, die Verantwortung dokumentiert statt sie zu simulieren.

Zwei Kollegen besprechen einen Matching-Vorschlag am Bildschirm
Zwei Kollegen besprechen einen Matching-Vorschlag am Bildschirm

Automatisiert ist nicht gleich verboten

Art. 22 DSGVO verbietet keine KI im Recruiting. Er verbietet Entscheidungen mit erheblicher Wirkung, die ausschließlich automatisiert fallen. Der Unterschied liegt darin, ob ein Mensch tatsächlich prüfen und abweichen kann.

Eine Review-Queue, die keine Attrappe ist

Ein Bestätigungsdialog reicht nicht. Der prüfende Mensch braucht die Begründung des Vorschlags, die Möglichkeit ihn abzulehnen und eine Spur, die zeigt, wer wann entschieden hat.

In Pathlane bleibt ein KI-Vorschlag deshalb im Status „offen“, bis eine Person ihn freigibt oder verwirft. Die Datenbank lässt einen KI-Match ohne hinterlegte Prüfer-Identität gar nicht erst in den freigegebenen Zustand.

Dokumentation ist der eigentliche Wert

Wenn ein Kandidat später fragt, warum er vorgeschlagen oder nicht vorgeschlagen wurde, ist die Antwort nachlesbar: Vorschlag, Begründung, Entscheidung, Zeitpunkt, Person.

Dein Netzwerk, deine Entscheidung

Pathlane macht aus deinem Netzwerk eine Vermittlungs-Plattform: KI schlägt vor, du entscheidest, dokumentiert und DSGVO-konform.

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